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Konditionen

Mit einer Verordnung von ihrem Hausarzt oder einem Psychiater ist eine Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkasse möglich. Bitte bringen Sie die Verordnung und ihre Krankenkassenkarte zum ersten Termin mit.

Sie haben ausserdem auch die Möglichkeit als Selbstzahler die Kosten der Therapie selber zu übernehmen und sind dadurch nicht abhängig von Verordnungen und externen Beurteilungen. Die Therapie wird dann nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein Stundenansatz von CHF 170.00 für 50min inkl. Vor- und Nachbearbeitung besteht.

Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie.

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt werden.

  • Bei kurzfristigen Absagen unter 24h werden Ihnen pauschal CHF 100.00 verrechnet
  • Bei nicht Erscheinen ohne vorherige Absage werden Ihnen pauschal CHF 150.00 verrechnet